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Hotel- und Gaststättengewerbe

Mittelständischer Motor Deutschlands

Hotel und Gaststättenbetriebe gehören traditionell zum überwiegenden mittelständisch geprägten Dienstleistungsgewerbe. Mit ca. 1,7 Millionen Arbeitsplätzen und einem hohen Wertschöpfungsanteil am Bruttosozialprodukt gehört das Hotel- und Gaststättengewerbe  nicht nur  zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Deutschland, sondern beweist stetig eine ungebrochene Innovationskraft, die jedoch Tradition und Moderne nicht aus dem Gleichgewicht bringen will.

Wir bearbeiten kleine und große Mandate in dieser Branche. Dabei begleiten wir unsere Mandanten, getreu unserem Motto "ganzheitliche Beratung in den Bereichen Recht und Steuern" von Anfang an.

Existenzgründung

Wir beraten Gründer vor und bei der Existenzgründung zu Fördermaßnahmen und möglichen Betriebsformen.  Wir gestalten, entwerfen und prüfen Kaufverträge, Gaststättenpachtverträge, Brauereipachtverträge, Franchising rechtlich und steuerlich. Wir stellen Ihnen im Rahmen der Rechtsformberatung verschiedene steuerliche Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen des wirtschaftlichen Tätigwerdens dar. Wir helfen bei der Gründung von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und beraten zu Betriebsaufspaltungen.

Laufende Besteuerung

Gerne übernehmen wir für kleine und mittlere Betriebe die laufende steuerliche Beratung Ihres Unternehmens. Wir helfen und beraten bei Gewinnermittlung, Buchführung und Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. 

Wir erstellen den Jahresabschluss und sämtliche Steuererklärungen. Als im Steuerrecht tätige Anwälte beraten und streiten wir zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, aber auch zur Vergnügungssteuer, Lotteriesteuer, Getränkesteuer und der Beherbergungsabgabe. Wir verhandeln mit dem Finanzamt. Wir überprüfen Steuerbescheide, fertigen Einsprüche und erheben wenn nötig Klage. Oft begleiten wir unsere Mandanten bei Betriebsprüfung, sämtlichen Sonderprüfungen bzw. nachschauen und auch bei Steuerfahndung. 

Laufende rechtliche Beratung

Bei der laufenden rechtlichen Beratung greifen wir auf folgende gewachsenen Erfahrungsgebiete zurück:  

  • Arbeitsverträge und laufende arbeitsrechtliche Beratung (Lohnansprüchen, Kündigung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen und Abfindungen, Urlaub und Freistellung, Entgeltfortzahlung),
  • Tarifverträge,
  • Zuschläge und Sonderzahlungen
  • Jugendschutzgesetz,
  • Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • Mindestlohn,
  • Außenbewirtschaftung und Sondernutzung,
  • vertragsrechtliche Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen,
  • Beratung und Vertretung gegenüber Vermietern und Verpächtern (vorallem EOP-Methode, Kündigung, Minderung, Nebenkosten, Sittenwidrigkeit, Widerruf, Renovierung),
  • Beratung und Vertretung gegenüber Brauereinen (Brauereidarlehensverträge, Bierlieferungsverträge, Minderbezug, Vertragsstrafen),
  •  Vertretung gegenüber Getränkefachgroßhändlern und Automatenaufstellern,
  • Wettbewerbsrechtliche Fragen (Unterlassungsansprüchen, insbesondere Einleitung und Abwehr einstweiliger Verfügungen, Überprüfung wettbewerbsrechtlicher Handlungen wie z.B. Werbung, Preisnachlässe oder sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen),
  • Konzessionsrechtliche Fragen (Erteilung, Widerruf oder Übertragung der Konzession, Abwehr von Auflagen),
  • Nichtraucherschutz, Lebensmittelrecht, Schankerlaubnis- und Getränkesteuer, Preisangaben,

  • Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.