Steuerstreitverfahren
Wir beraten in allen abgabenrechtlichen Streitigkeiten und vertreten unsere Mandanten in allen Phasen des Steuerstreits.
Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden
Ein rechtswidriger Steuerbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, ergeht eine ablehnende Einspruchsentscheidung, gegen die Klage vor den Finanzgerichten erhoben werden kann. Dies setzt vertiefte Kenntnisse des materiellen Steuerrechts und des Verfahrensrechts voraus.
Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Die Anfechtung eines Steuerbescheides ändert nichts an der Fälligkeit der festgesetzten Steuern. Auf Antrag kann die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte. Die Aussetzung der Vollziehung kann durch das Finanzamt oder das Finanzgericht erfolgen.
Klageverfahren vor den Finanzgerichten
Hilft das Finanzamt dem Einspruch gegen einen streitigen Steuerbescheid nicht ab, steht der Klageweg zu den Finanzgerichten offen. Entscheidet das Finanzamt über einen Einspruch nicht in angemessener Frist, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, die den vorherigen Abschluss den Einspruchsverfahrens entbehrlich macht. Über Klagen entscheidet der Senat mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern oder der Einzelrichter. Materielles Steuerrecht und Verfahrensrecht gehen hierbei Hand in Hand.
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Hartmann & Partner | Rechtsanwälte
Im Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassverfahren loten wir Möglichkeiten aus, die Höhe und die Modalitäten der Zahlungen zu beeinflussen.
Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände sowie streitige Betriebsprüfungsverfahren
Eine frühzeitige Intervention kann während des Prüfungsverlaufs Einfluss auf die Ergebnisse einer Betriebsprüfung nehmen. Ist ein einvernehmlicher Abschluss nicht möglich, können Einwendungen gegen den Prüferbericht erhoben werden.